Montag, 17. dezember 2007

Cannabis ist in Deutschland illegal. Besitz, Handel, Anbau, Abgabe, Ein- und Ausfuhr erfüllen einen Straftatbestand. Der Konsum an sich ist nicht strafbar, da er juristisch nicht zwangsläufig mit dem Besitz einhergeht. Dies ist zwar irgendwie schwer verständlich, hat aber in Bezug zu bspw. einem positiven Drogentest erhebliche Auswirkung, da damit nicht der Besitz nachgewiesen werden kann.

Zitat: Haschisch enthält über 400 verschiedene Substanzen. Der stärkste rauscherzeugende Wirkstoff ist das THC (Tetra-Hydro-Cannabinol). THC ist fettlöslich und lagert sich deswegen in fetthaltigem Gewebe wie Gehirn und Fortpflanzungsorgane ein und bleibt dort wochenlang. Noch Monate nach der letzten Zigarette kann plötzlich und unerwartet ein Rauschzustand auftreten (Flashback).

Anmerkung: Die psychoaktive Substanz THC, oder um genauer zu sein, delta 9-Tetrahydrocannabinol, wird nach einigen Stunden vom Körper abgebaut. Das Hauptabbauprodukt (Matabolit) ist 11-nor-THC-COOH (11-nor-delta-9-tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure), welches auch als Nachweis bei Urintests herangezogen wird. Die Abbauprodukte sind psychoinaktiv. Ein Flashback ist damit praktisch ausgeschlossen.

Zitat: Haschisch macht abhängig und senkt die Hemmschwelle für andere Rauschgifte. Die meisten Heroinabhängigen haben zuerst Haschisch geraucht. Haschisch wird zu Recht auch als Einstiegsdroge bezeichnet, denn je häufiger jemand Haschisch raucht, desto grösser wird die Wahrscheinlichkeit, dass er später auch Kokain und Heroin konsumiert...

 

 

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